Mototherapie Münster

Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V.

Mototherapie Münster

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Finanzierung der Mototherapie

Geschäftsstelle Münster

 

Je nach Alter des Kindes gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich gerne bei uns, welche Finanzierung für Sie in Frage kommt.

VORSCHULE: Antragsverfahren Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)


In der Regel besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme über Eingliederungshilfe (SGB XII § 53/SGB IX) über den LWL. Der Antrag muss vor Beginn der mototherapeutischen Behandlung beim LWL von Ihnen gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen erforderlich sind. Das Antragsverfahren ist einkommensunabhängig.

Bitte kreuzen Sie in dem Antrag "Heilpädagogische Leistungen in der solitären Frühförderung" an.

Den Antrag finden Sie hier über diesen Link:

https://serviceportal.lwl.org/de/jugend-und-schule/eingliederungshilfe-fuer-kinder-und-jugendliche/

Erklärvideo zur Beantragung

Kontakt

Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V.

Geschäftsstelle Münster
Nevinghoff 16
48147 Münster
Tel. 0251-295640

info@mototherapie-muenster.de

Sprechzeiten:

Mo., 8:00 - 15:00 Uhr
Mi., 8:00 - 11:00 Uhr

Vereinsmitgliedschaft

Da unser Verein die Mototherapie nur mit Vereinsmitgliedern durchführen darf, ist es notwendig, dass Sie bei Behandlungsbeginn Mitglied des Vereins werden (44,-€ Jahresbeitrag). Über die aktive Familienmitgliedschaft ist Ihr Kind während der Behandlung durch die Sporthilfe e. V. unfall- und haftpflichtversichert.

Familien deren Behandlungskosten vom LWL oder Jugendamt übernommen werden, sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit.

Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie durch einen freiwilligen Förderbeitrag unsere Arbeit unterstützen würden.

Fragen?

Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Mo, 8:00 - 15:00 Uhr, Mi, 8:00 - 11:00 Uhr) zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, ein persönliches (Erst-)Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) kostenfrei mit uns zu führen. Falls Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an, wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Bei dem Erstgespräch braucht Ihr Kind nicht dabei zu sein.

Sobald ein Platz frei bzw. für Ihr Kind die passende Gruppe gefunden ist, werden wir Sie und Ihr Kind zu einer Kennenlern-Stunde einladen. Hier haben Sie die Gelegenheit, ausführlich von Ihrem Kind zu berichten. Wir werden Sie auch zum Entwicklungsverlauf Ihres Kindes befragen. Bitte bringen Sie das Untersuchungsheft der Vorsorgeuntersuchungen, sowie eventuelle Berichte anderer Therapeut:innen oder Einrichtungen mit.

Spenden

Um die Arbeit des Vereins zu finanzieren, sind wir auf Spenden­gelder ange­wiesen. Wenn Sie die Arbeit des Vereins und Kinder und Jugend­liche in ihrer Ent­wicklung unter­stützen wollen, freuen wir uns über eine Spende auf unser Konto:

Verein für Moto­therapie und Psycho­motorische Ent­wicklungs­förderung e.V.
Sparkasse Münster­land Ost
IBAN: DE 13 4005 0150 0054 0028 29

Wir stellen Ihnen gerne eine Spenden­be­scheinigung aus und informieren Sie auch per­sönlich, wofür Ihre Spende ver­wendet wird.

Kreis Warendorf

 

Finanzielle Förderung der Mototherapie / psychomotorische Förderung im Kreis Warendorf
Im Kreis Warendorf bezuschusst die Stadt die Arbeit des Vereins für Mototherapie mit 16,-€ pro Behandlungsstunde (Kennenlern-Stunde, Therapiestunde, Diagnostik, Beratungsgespräche, Kooperationsgespräche). Für diesen Zuschuss benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Kinderarzt. Den Vordruck für diese Bescheinigung erhalten Sie über unser Sekretariat.

VORSCHULE: Antragsverfahren Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
In der Regel besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme über Eingliederungshilfe (SGB XII § 53/SGB IX) über den LWL. Der Antrag muss vor Beginn der mototherapeutischen Behandlung beim LWL von Ihnen gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen erforderlich sind. Das Antragsverfahren ist einkommensunabhängig.

Vereinsmitgliedschaft

Da unser Verein die Mototherapie nur mit Vereinsmitgliedern durchführen darf, ist es notwendig, dass Sie bei Behandlungsbeginn Mitglied des Vereins werden (44,-€ Jahresbeitrag). Über die aktive Familienmitgliedschaft ist Ihr Kind während der Behandlung durch die Sporthilfe e. V. unfall- und haftpflichtversichert.

Familien deren Behandlungskosten vom LWL oder Jugendamt übernommen werden, sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit.

Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie durch einen freiwilligen Förderbeitrag unsere Arbeit unterstützen würden.

Fragen?

Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Mo, 8:00 - 15:00 Uhr, Mi, 8:00 - 11:00 Uhr) zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, ein persönliches (Erst-)Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) kostenfrei mit uns zu führen. Falls Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an, wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Bei dem Erstgespräch braucht Ihr Kind nicht dabei zu sein.

Sobald ein Platz frei bzw. für Ihr Kind die passende Gruppe gefunden ist, werden wir Sie und Ihr Kind zu einer Kennenlern-Stunde einladen. Hier haben Sie die Gelegenheit, ausführlich von Ihrem Kind zu berichten. Wir werden Sie auch zum Entwicklungsverlauf Ihres Kindes befragen. Bitte bringen Sie das Untersuchungsheft der Vorsorgeuntersuchungen, sowie eventuelle Berichte anderer Therapeut:innen oder Einrichtungen mit.