Geschäftsstelle Münster
Krankenkasse
Die Mototherapie ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Allerdings übernehmen einige Private Kassen bzw. Betriebskrankenkassen die Kosten. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht an den Kosten.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme zu stellen. Dazu benötigen Sie von Ihrem Kinderarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für Mototherapie mit der jeweiligen Diagnose Ihres Kindes. Diese Bescheinigung reichen Sie dann mit unserer Gebührenordnung und der Kurzkonzeption bei Ihrer Krankenkasse, mit Bitte um Kostenübernahme ein. Bitte lassen Sie sich die Bewilligung oder Ablehnung schriftlich geben.
VORSCHULE: Antragsverfahren Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
In der Regel besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme über Eingliederungshilfe (SGB XII § 53/SGB IX) über den LWL. Der Antrag muss vor Beginn der mototherapeutischen Behandlung beim LWL von Ihnen gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen erforderlich sind. Das Antragsverfahren ist einkommensunabhängig.
SCHULE: Amt für Kinder Jugendliche und Familien
Ab der Einschulung Ihres Kindes ist eine Finanzierung der Behandlungskosten durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster mit einer festgelegten Einkommensgrenze bis 37.000,00 € brutto/Jahr (Familieneinkommen) möglich.
Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, fordern Sie die Antragsunterlagen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII bei uns an.
Die Prüfung und Bewilligung der Kostenübernahme erfolgt über unseren Verein im Auftrag der Stadt Münster (Jugendamt) und ist an einem formlosen Antrag, einer ärztlichen Bescheinigung und den Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebunden.
Sie wohnen nicht in Münster? Dann erfragen Sie bitte die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen eine Kostenübernahme möglich ist, bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.
Privat/Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten selber finanzieren, erheben wir einen monatlichen Beitrag sowie zusätzlich die Kosten für eine Kennenlern-Stunde und die Diagnostik inklusive Bericht. Folgende Leistungen sind in der Monatspauschale enthalten:
- 38 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr
- Beratung der Eltern (90 Min. in 12 Monaten)
Sie können allerdings auch erst einmal mit 10 Stunden starten zuzüglich Kennenlern-Stunde + Diagnostik.
Vereinsmitgliedschaft
Da unser Verein die Mototherapie nur mit Vereinsmitgliedern durchführen darf, ist es notwendig, dass Sie bei Behandlungsbeginn Mitglied des Vereins werden (44,-€ Jahresbeitrag). Über die aktive Familienmitgliedschaft ist Ihr Kind während der Behandlung durch die Sporthilfe e. V. unfall- und haftpflichtversichert.
Familien deren Behandlungskosten vom LWL oder Jugendamt übernommen werden, sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit.
Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie durch einen freiwilligen Förderbeitrag unsere Arbeit unterstützen würden.
Fragen?
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Mo, Mi, Do 9-12 Uhr) zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, ein persönliches (Erst-)Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) kostenfrei mit uns zu führen. Falls Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an, wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Bei dem Erstgespräch braucht Ihr Kind nicht dabei zu sein.
Sobald ein Platz frei bzw. für Ihr Kind die passende Gruppe gefunden ist, werden wir Sie und Ihr Kind zu einer Kennenlern-Stunde einladen. Hier haben Sie die Gelegenheit, ausführlich von Ihrem Kind zu berichten. Wir werden Sie auch zum Entwicklungsverlauf Ihres Kindes befragen. Bitte bringen Sie das Untersuchungsheft der Vorsorgeuntersuchungen, sowie eventuelle Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen mit.
Für Familien aus dem Kreis Warendorf gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Finanzielle Förderung der Mototherapie / psychomotorische Förderung im Kreis Warendorf
Im Kreis Warendorf bezuschusst die Stadt die Arbeit des Vereins für Mototherapie mit 16,-€ pro Behandlungsstunde (Kennenlern-Stunde, Therapiestunde, Diagnostik, Beratungsgespräche, Kooperationsgespräche). Für diesen Zuschuss benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Kinderarzt. Den Vordruck für diese Bescheinigung erhalten Sie über unser Sekretariat.
Krankenkasse
Die Mototherapie ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Allerdings übernehmen einige Private Kassen bzw. Betriebskrankenkassen die Kosten. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht an den Kosten, eventuell mit unterschiedlichen Beträgen. Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme stellen. Dazu benötigen Sie von Ihrem Kinderarzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für Mototherapie mit der jeweiligen Diagnose Ihres Kindes. Diese Bescheinigung reichen Sie dann mit unserer Gebührenordnung und der Kurzkonzeption bei Ihrer Krankenkasse, mit Bitte um Kostenübernahme ein. Bitte lassen Sie sich die Bewilligung oder Ablehnung schriftlich geben.
VORSCHULE: Antragsverfahren Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
In der Regel besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme über Eingliederungshilfe (SGB XII § 53/SGB IX) über den LWL. Der Antrag muss vor Beginn der mototherapeutischen Behandlung beim LWL von Ihnen gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen erforderlich sind. Das Antragsverfahren ist einkommensunabhängig.
SCHULE: Amt für Kinder Jugendliche und Familien
Ab der Einschulung Ihres Kindes ist eine Finanzierung der Behandlungskosten durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Warendorf über §35a möglich.
Dem formlosen Antrag auf Kostenübernahme legen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung/Verordnung mit Diagnose bei. Falls vorhanden sind an dieser Stelle auch Berichte von Kindergärten, Schulen, anderen Therapeuten oder Beratungsstellen nützlich.
Privat/Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten selber finanzieren, erheben wir einen monatlichen Beitrag sowie zusätzlich die Kosten für die Kennenlern-Stunde und die Diagnostik inklusive Bericht. Folgende Leistungen sind in der Monatspauschale enthalten:
- 38 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr
- Beratung der Eltern (90 Min. in 12 Monaten)
Vereinsmitgliedschaft
Da unser Verein die Mototherapie nur mit Vereinsmitgliedern durchführen darf, ist es notwendig, dass Sie bei Behandlungsbeginn Mitglied des Vereins werden (44,00 € Jahresbeitrag). Über die aktive Familienmitgliedschaft ist Ihr Kind während der Behandlung durch die Sporthilfe e. V. unfall- und haftpflichtversichert.
Familien deren Behandlungskosten vom LWL oder Jugendamt übernommen werden, sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit.
Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie durch einen freiwilligen Förderbeitrag unsere Arbeit unterstützen würden.
Fragen?
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, ein persönliches (Erst-)Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) kostenfrei mit uns zu führen. Falls Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an, wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Bei dem Erstgespräch braucht Ihr Kind nicht dabei zu sein.
Sobald ein Platz frei bzw. für Ihr Kind die passende Gruppe gefunden ist, werden wir Sie und Ihr Kind zu einer Kennenlern-Stunde einladen. Hier haben Sie die Gelegenheit, ausführlich von Ihrem Kind zu berichten. Wir werden Sie auch zum Entwicklungsverlauf Ihres Kindes befragen. Bitte bringen Sie das Untersuchungsheft der Vorsorgeuntersuchungen, sowie eventuelle Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen mit.